Beratungen, Informationen und Tipps in Österreich

Chancengleichheit

Beschreibung
Beratungen
Informationen, Tipps
Artikel, Bücher

 

Beschreibung:

Seit 1979 gibt es in Österreich ein Gleichbehandlungsgesetz. Ursprünglich hat dieses Gesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben geregelt. Mittlerweile wurde das Gleichbehandlungsgesetz mehrmals geändert und erweitert, sodass es jetzt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verbietet.

In der Arbeitswelt gilt daher das Gleichbehandlungsgebot ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.Dadurch ergeben sich Rechtsansprüche auch im Arbeitsleben, wenn Missbräuche festgestellt werden. Besondere Regeln sind in diesem Bereich im Bewerbungsverfahren, bei den Aufstiegschancen (Karriere), bei den Arbeitsbedingungen, beim Einkommen, bei der Kündigung oder bei der Weiterbildung zu beachten.

In Österreich gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft: es ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung

 

Chancengleichheit von Frauen und Männern

Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein grundgesetzlicher Auftrag. Gezielte Personalentwicklung und Frauenförderung sollten fester Bestandteil der Unternehmensziele sein. Der gesetzliche Auftrag sollte an das ganze Unternehmen gerichtet sein, der Erfolg abhängig von der konkreten und konsequenten Unterstützung aller Bereiche.

Die Beauftragten für Chancengleichheit in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung

  • stehen für gleiche berufliche Chancen von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
  • setzen sich dafür ein, dass Frauen und Männer gleichermaßen die Chance haben, Familie und Beruf zu vereinbaren.
  • streiten dafür, dass Frauen auch in Führungs- und Entscheidungspositionen aufrücken und gleichermaßen repräsentiert sind.

 

Arbeitszeitmodelle/ Teilzeitarbeit und Chancengleichheit

Verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglichen sowohl den Unternehmen als auch ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen flexibleren Umgang mit ihrer Zeit. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, dazu zählen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Freizeit, Aufbau einer zweiten Existenz, usw. Frauen und Männern sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit reduzieren - unabhängig aus welchen Gründen. Die Unternehmen sind gefordert, die spezifischen Anforderungen der Unternehmensbereiche und die Bedürfnissen der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen. Die Vorgesetzten sollten die Möglichkeit bekommen, im Rahmen des gewählten Arbeitszeitmodells individuelle Apsprachen zu treffen (Teilung des Arbeitsplatzes oder eine individuelle Arbeitszeitreduzierung). Auf dieser Grundlage wird den Unternehmen ermöglicht, dass sie eine Vielzahl betriebsspezifischer und individueller Modelle definieren können.

 

Elternkarenz (Elternzeit))und Chancengleichheit

Elternkarenz ist der Oberbegriff einer Reihe von Möglichkeiten für Eltern, wie sie die Zeit nach der Geburt eines Kindes gestalten können Die Karenz ist ein Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung, die der Arbeitgeber im Anschluss an die Schutzfristen nach der Geburt gewährt werden muss. Die Karenz ist nicht von einer Bewilligung des Arbeitgebers abhängig, wenn die Meldefristen eingehalten werden..

In Östereich ist die Teilzeitbeschäftigung seit dem 01. Juli 2004 neu geregelt. Für Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren wurden, haben ein Recht auf Änderung der Arbeitszeit. Für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, gibt es Übergangs- und Sonderregelungen.

 

Bezahlung und Chancengleichheit

Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit bekommen. Leider sieht es in der Praxis anders aus. Zum Start der neuen EU-Kampagne gegen das “Gender Pay Gap” forderte Sozialkommissar Vladimír Spidla diese “Lücke” bei der Entlohnung von Frauen zu schließen. “Wir können die Wirtschaftskrise nur bewältigen, wenn wir das Potenzial aller Bürgerinnen und Bürger nutzen”. Die Angleichung der Löhne von Männern und Frauen hält er daher für ein ebenso moralisches wie ökonomisches Gebot. Bisher ist die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen in der Bundesrepublik mit 23 Prozent rund 6 Prozent größer als der europäische Durchschnitt.

 

Weiterbildung und Chancengleichheit

Weiterbildungen stehen grundsätzlich allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen offen, unabhängig davon, ob sie nun in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt sind.

 

Beratungen (Kooperationspartner)::

janolaw

 

 

Informationen:

 


 Arbeitsrecht

 

Arbeitsrechtsurteile:

 

Artikel:

Bücher: