Altersteilzeit
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Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die Beschäftigte ab Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen können. Die Grundlage schafft das Altersteilzeitgesetz - AltersT. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte vermindert wird (jedoch dürfen 15 Stunden wöchentlich nicht unterschritten werden), kann dies von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Vereinbarung kann auch aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen folgen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind im Alterteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.
Eine Förderung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer:
- das 55. Lebensjahr vollendet hat
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens drei Jahre in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt war
- noch keinen Anspruch auf ungeminderte Rente hat
- spätestens zum 31.12.2009 die Altersteilzeit antritt
Diese Voraussetzungen erfüllen auch Arbeitnehmer, die:
- beim Übergang in die Altersteilzeitarbeit bereits älter als 55 Jahre sind
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit zeitweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe oder eine die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenhilfe begründende Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld) bezogen haben
Eine Förderung der Altersteilzeit erfolgt aber nur, wenn der infolge der Altersteilzeitarbeit frei werdende Arbeitsplatz durch die Einstellung eines Arbeitslosen oder die Übernahme eines Ausgebildeten wieder besetzt wird.
Für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, bedarf es zudem einer zusätzlichen Förderungszusage durch die Agentur für Arbeit (§§ 3 Absatz 1 Satz 2 AltTZG, 16 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II)
Durch die Förderung werden finanzielle Nachteile der Arbeitszeitverkürzung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilweise ausgeglichen.
Informationen:
- Info Altersteilzeit Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Altersteilzeitrechner
- Urteil 9 AZR 393/06 vom 23.01.2007
Altersteilzeitarbeitsvertrag kann rückwirkend begründet werden
Artikel:
- Altersteilzeit oder Abfindung: Wenn der Chef die Trennung will; FAZjob.NET, 01.12.2008
- Früher in den Ruhestand; test.de, 09/2008
- Die Legende vom Dachdecker; stern.de, 30/2008
- Warum Frührente krank machen kann; SPIEGEL Online, 21.06.2008
- Weniger Arbeiten; test.de, 18.06.2008
- Darum geht's bei der Altersteilzeit; stern.de, 16.06.2008
- "Eine tickende Zeitbombe"; FOCUS Online, 16.06.2008
Bücher:
- Altersteilzeit: Handbuch für Personal- und Abrechnungspraxis (Gebundene Ausgabe) von Bernhard Nimscholz (Autor), Klaus Oppermann (Autor), Alexander Ostrowicz (Autor), Mai 2008
- Vorzeitig in Rente - Das Erste: Keine Frage offen (Broschiert) von Detlef Pohl (Autor), Januar 2009
- Altersteilzeit im öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte. Handbuch für die Praxis (Broschiert) von Bernhard Langenbrinck (Autor), Sabine Kulok (Autor), Peter Litzka (Autor), November 2008








