Beratungen, Informationen und Tipps in Deutschland

Altersteilzeit

Beschreibung
Beratungen
Informationen, Tipps
Artikel, Bücher

 

Beschreibung:

Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die Beschäftigte ab Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen können. Die Grundlage schafft das Altersteilzeitgesetz - AltersT. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte vermindert wird (jedoch dürfen 15 Stunden wöchentlich nicht unterschritten werden), kann dies von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Vereinbarung kann auch aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen folgen.

Voraussetzungen für eine Förderung sind im Alterteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.

Eine Förderung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer:

  • das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens drei Jahre in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt war
  • noch keinen Anspruch auf ungeminderte Rente hat
  • spätestens zum 31.12.2009 die Altersteilzeit antritt

Diese Voraussetzungen erfüllen auch Arbeitnehmer, die:

  • beim Übergang in die Altersteilzeitarbeit bereits älter als 55 Jahre sind
  • innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit zeitweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe oder eine die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenhilfe begründende Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld) bezogen haben

Eine Förderung der Altersteilzeit erfolgt aber nur, wenn der infolge der Altersteilzeitarbeit frei werdende Arbeitsplatz durch die Einstellung eines Arbeitslosen oder die Übernahme eines Ausgebildeten wieder besetzt wird.
Für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, bedarf es zudem einer zusätzlichen Förderungszusage durch die Agentur für Arbeit (§§ 3 Absatz 1 Satz 2 AltTZG, 16 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II)

Durch die Förderung werden finanzielle Nachteile der Arbeitszeitverkürzung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilweise ausgeglichen.


Informationen:

 

Arbeitsrecht
 

Artikel:

Bücher: