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Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsleben und schafft die Balance zwischen den Interessen der Beschäftigten und der Arbeitgeber. Es ist in Gesetzen, Verordnungen und verschiedenen Vereinbarungen von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Betriebsräten dargestellt.

Am 1. Januar 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Die Bereiche Teilzeitarbeit und Befristung wurden unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben zusammenfassend geregelt. Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit bezwecken vor allem eine Ausweitung der Teilzeitarbeit. Das Gesetz will Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen ermöglichen (§ 6 Abs. 1 TzBfG) und dies selbstverständlich für Frauen und Männer.

Die Bundesregierung verfolgt neben dem arbeitsmarkpolitischem Hauptziel (Erhöhung der Teilzeitquote) die Bundesregierung eine familienpolitische und gleichstellungspolitische Zielsetzung. Die Teilzeitregelungen fördern sowohl die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern. In der Mehrzahl der Fälle wünschen sich Frauen und Männer eine Teilzeitbeschäftigung, um neben der Berufstätigkeit Kinder betreuen oder andere Familienpflichten wahrnehmen und durch Teilzeitarbeit beides - Familie und Arbeit - besser miteinander vereinbaren zu können.

Die genannten Ziele sollen auf dreierlei Weise erreicht werden:

  • über eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes der Teilzeitbeschäftigten
  • über eine Förderung der Teilzeitarbeit durch Ausweitung der Arbeitnehmerrechte
  • über mehr Transparenz der Teilzeitarbeitsmöglichkeiten.

 

 

Beratungen (Kooperationspartner)::

janolaw

 

 

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Arbeitsrecht

 

Arbeitsrechtsurteile:

Wichtige Urteile: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Teilzeit
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02
  • Ablehnung eines Teilzeitwunsches ohne Verhandlung Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02
  • Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2003 - 9 AZR 126/02
  • Teilzeitarbeit im heilpädagogischen Kindergarten? Urteil des Bundesarbeitsgerichts 19. August 2003 - 9 AZR 542/02
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2003 - 9 AZR 665/02
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit und Einstellung einer Ersatzkraft Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02
  • Teilzeitanspruch und Überstunden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03

 

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