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Arbeitsvertrag

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In einem Arbeitsvertrag werden die Pflichten und Rechte in einem Arbeitsverhältnis festgelegt. Dazu gehören Aussagen über die Art der Arbeitsleistung, über Einkommen, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeit. Häufig dienen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen als Grundlage bzw. machen Vorgaben.

Was für Vollzeit-Beschäftigte gilt, gilt grundsätzlich immer auch für Teilzeit-Beschäftigte. Danach steht zum Beispiel Teilzeitarbeitenden also grundsätzlich im Falle einer vertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung eine zusätzliche Vergütung zu, wenn sie länger als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten.

Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das am 01. Januar 2001 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber weitgehend Neuland betreten. Es löste das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1966 ab. Entscheidender Impuls hierfür war das europäische Recht, weil die Richtlinien über Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverträge in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

Dieses Gesetz enthält die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über die Förderung von Teilzeitarbeit, den Abschluss und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge und den Schutz Teilzeitbeschäftigter und befristet Beschäftigter vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Es setzt die EG-Richtlinien über Teilzeitarbeit (97/81/EG) und über befristete Arbeitsverträge (1990/70/EG) in nationales Recht um.

Die Regelungen schaffen nicht nur Flexibilität für die Unternehmen sondern auch größere Zeitsouveränität für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

 

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janolaw

 

 

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 Arbeitsrecht

 

Arbeitsrechtsurteile:

Wichtige Urteile: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Teilzeit
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02
  • Ablehnung eines Teilzeitwunsches ohne Verhandlung Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02
  • Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2003 - 9 AZR 126/02
  • Teilzeitarbeit im heilpädagogischen Kindergarten? Urteil des Bundesarbeitsgerichts 19. August 2003 - 9 AZR 542/02
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2003 - 9 AZR 665/02
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit und Einstellung einer Ersatzkraft Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02
  • Teilzeitanspruch und Überstunden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03

 

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