Berufsunfähigkeit
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Mittlerweile ist es schon jede vierte Arbeitnehmerin bzw. jeder vierter Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte bzw. jeder fünfte Angestellter, die bzw. der den Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben muss. Um sich vor den finanziellen Auswirkungen zu schützen, die mit einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit einhergehen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein absolutes Muss.
Am besten Sie beantragen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, solange Sie gesund sind. Man weiß nie, wann ein Unfall oder eine Erkrankung eintritt. Häufigster Grund sind mittlerweile psychische Erkrankungen wie Depressionen und Rückenerkrankungen. Berufsunfähig durch einen Unfall zu werden, nimmt nur ein geringer Prozentsatz ein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread Disease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung, die in Ihren Bedingungen aber unterschiedliche Ausprägungen haben.
Beratungen (Kooperationspartner):
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Informationen/Tipps:
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird gemeinhin immer noch unterschätzt. Mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lässt sich der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten.
Der Staat hat die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschränkt. So erhalten Personen, die nach 1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Die gesetzliche Sozialversicherung bietet bei Invalidität und Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn überhaupt, nur einen geringen Basisschutz.
Einige wichtige Hinweise sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten:
Verzicht auf Verweisung
Im Wesentlich gibt es unter den verschiedenen Anbietern drei unterschiedliche Handhabungen bezüglich einer Verweisung im Versicherungsfall:
Die abstrakte Verweisung
Die konkrete Verweisung
Der Verzicht auf Verweisung
Bei der Wahl Ihres Anbieters sollten Sie darauf achten, dass die Verweisung ausgeschlossen wird.
Wir empfehlen in jedem Fall vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die individuelle Beratung. Ihr persönliches Angebot erhalten Sie bei Frau Baus (Versicherungsfachfrau, IHK), Tel.: 04421-84643 bzw. E-Mail: info@teilzeitstellenmarkt.com
Bücher:
- Berufsunfähigkeit gezielt absichern: Der Weg zum passenden Vertrag von Stiftung Warentest von Stiftung Warentest (Broschiert - Juli 2008)
- WISO: Risiko Berufsunfähigkeit: Gesetzliche Ansprüche. Private Absicherung. Versicherungsschutz bei Vorerkrankung von Olivier Heuchert von Campus Verlag (Broschiert - März 2006)
- Berufsunfähigkeit: Zahlen, Daten, Fakten. Versicherungsbedingungen verständlich erklärt von Michael Böse von Haufe (Broschiert - März 2008)
- Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeits- (Zusatz-)Versicherung von Christoph Müller-Frank und Peter Bach von Verlag Versicherungswirtschaft (Gebundene Ausgabe - 7. November 2007)









