Job-Sharing
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Da sich der Begriff Arbeitszeitplatzteilung wörtlich mit „Job-Sharing“ übersetzen lässt, wird in der Praxis überwiegend den aus den USA stammenden Begriff von Job-Sharing verwendet. Es bietet sich an, die Bezeichnung „Job-Sharing“ als Oberbegriff für Modelle der Arbeitsplatzteilung zu verwenden.
Job-Sharing ist Partnerinnen bzw. Partnerteilzeit. Charakteristisch für Job-Sharing ist, dass zwei oder mehrere Beschäftigte als Gemeinschaft einen oder mehrere Arbeitsplätze unter sich aufteilen. Die Partner können Dauer und Länge ihrer individuellen Arbeitszeiten selbst festlegen. So lange sie sich mit dem oder den Arbeitsplatzpartnern einigen, sind innerhalb des für Vollzeitbeschäftigte geltenden Rahmens alle Möglichkeiten individueller Arbeitszeitverteilung gegeben. Für jeden Job-Sharing-Partner muss ein eigener Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Beim Job-Sharing sind die Arbeitsplätze jeweils in sich geschlossen wie beim Job-Splitting; darüber hinaus bietet diese Form aber eine arbeitszeitliche Selbstbestimmung mit dem Partner.
Job-Splittung
Bei dieser Form der Arbeitsplatzteilung kann ein Vollzeitarbeitsplatz in zwei voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt werden. So besteht die Möglichkeit, dass durch das Job-Splitting eine Vollzeitstelle lediglich in zwei Teilzeitstellen mit feststehenden Arbeitszeiten umgewandelt wird. Andererseits ist es auch denkbar, dass flexible Arbeitszeitgestaltungsformen, wie z.B. die Gleitzeit, mit dem Job-Splitting kombiniert werden.
Split-Level-Sharing
Die Besonderheit bei diesem Modell der Arbeitsplatzteilung besteht darin, dass die Arbeit nach Arbeitsinhalten aufgeteilt wird. Diese funktionale Arbeitsplatzteilung bietet sich für Arbeitsplätze mit unterschiedlichen fachlichen Qualifikationsniveaus an. Hier gilt die Voraussetzung, dass die Arbeitsaufgaben teilbar sind.
Beim Split-Level-Sharing erfolgt neben der arbeitszeitlichen Selbstbestimmung und der Arbeitszeitabstimmung mit dem Partner eine inhaltliche Teilung der Arbeitsaufgaben.
Zur Verdeutlichung sei folgendes Beispiel erwähnt: Eine Diplom-Kauffrau teilt sich den Arbeitsplatz mit einem Juristen. Die anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten auf dieser Stelle obliegen der Kauffrau, während die Abwicklung von rechtlichen Arbeiten dem Juristen zugeordnet sind.
Job-Pairing
Bei dieser Form der Arbeitsplatzgestaltung verpflichten sich die Arbeitnehmer, die Arbeit zusammen zu erledigen, sich zu informieren und die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Beim Job-Pairing übernehmen die Arbeitnehmer im Rahmen der selbstbestimmten, zeitlichen und eventuell funktionalen Aufteilung des Vollzeitarbeitsplatzes für die Erledigung der Arbeit gemeinsam die Verantwortung.
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Arbeitsrecht:
Artikel:
Bücher:
- Job-Sharing / Desk-Sharing von Chris Muszalik von Grin Verlag (Broschiert - November 2007)
- Flexible Arbeitszeit: Grundlagen, Modelle, Chancen von Bianca Simon (Broschiert - Februar 2006)
- Balance: Teilzeitmodelle und Jobsharing für Dozierende von Anja Mücke, Claudia Töngi, Martina Zölch, und Ueli Mäder von edition gesowip (Taschenbuch - Februar 2006)







